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Änderung des Waffengesetzes!
Am 1.9.2020 ist die neue Waffengesetzänderung in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen sind hier nachzulesen.
Insbesondere zur Regelüberprüfung tauchen immer wieder Fragen auf. Sie werden hier nochmal extra erklärt.
Insbesondere für die Anmeldung von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss (Langwaffen) bzw. 20 Schuss (Kurzwaffen) bei der Waffenbehörde ist eine Informationsmail vom Landesschießwart an alle Kreisschießwarte gesendet worden. Bitte informieren Sie sich dort wie Sie Ihre Magazine anzumelden haben!
Im Allgemeinen gilt:
- Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
- Für später erworbene Magazine muss man beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Bedingungen für die einzelnen Schießauszeichnungen sind beim LSW - Hessen zu erfragen.
Kontakt:
Hessen
Geschäftsstelle des LV
35091 Cölbe
Tel.: (06421) 8854076
www.kyffhaeuserbund-hessen.de